Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für elektrotechnische Leistungen der Henry Witt GmbH & Co. KG gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, bis wir den Auftrag schriftlich oder per E-Mail bestätigen. Maßgeblich sind Leistungsverzeichnis, Terminplan und unsere Auftragsbestätigung.
2. Leistung
Wir planen, errichten, warten und dokumentieren elektrotechnische Anlagen, insbesondere für Bahninfrastruktur (Beleuchtung, Erdung, Weichenheizung, Mittelspannung, 50-Hz-Installationen). Änderungen nach Auftragserteilung bedürfen der Abstimmung und können Preise und Termine verschieben.
3. Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Pläne, Zugänge, Abschaltfenster und erforderliche Genehmigungen bereit. Verzögerungen aus seinem Risikobereich gehen nicht zu unseren Lasten.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Abnahme und Gewährleistung
Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme mit Messprotokollen. Mängel rügen Sie unverzüglich. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht VOB/B oder eine abweichende Vereinbarung gilt.
6. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haften wir bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags gültig.